Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 05.10.2011 - 2 Sa 765/10   

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https://dejure.org/2011,7005
LAG Nürnberg, 05.10.2011 - 2 Sa 765/10 (https://dejure.org/2011,7005)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 05.10.2011 - 2 Sa 765/10 (https://dejure.org/2011,7005)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 2 Sa 765/10 (https://dejure.org/2011,7005)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Kündigungsschutzklage - Schlüssigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung der Behauptung eines rechtzeitigen Widerspruchs gegen den Betriebsübergang auf die Kündigungsschutzklage gegen den Betriebserwerber

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 1 KSchG, 242, 613a BGB
    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - fehlende Schlüssigkeit einer gegen den Betriebserwerber gerichteten Kündigungsschutzklage

  • Betriebs-Berater

    Behaupteter Betriebsübergang bei Kündigungsschutzklage

  • Betriebs-Berater

    Behaupteter Betriebsübergang bei Kündigungsschutzklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 613 a Abs. 6; KSchG § 1 Abs. 2
    Unschlüssige Kündigungsschutzklage gegen Betriebserwerberin bei Darlegung eines Widerspruchs gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses nach Rechtshängigkeit der Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung des übernehmenden Arbeitgebers und Widerspruch gegen Betriebsübergang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang: Folgen des Widerspruchs

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübergang: Kündigung und nachträglicher Widerspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 3060
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08

    Auflösungsantrag und spätere Kündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 05.10.2011 - 2 Sa 765/10
    Besteht zum Kündigungszeitpunkt, gleich aus welchem Grund, kein Arbeitsverhältnis mehr, ist die Klage daher als unbegründet abzuweisen, ohne dass es auf die Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung noch ankäme (BAG vom 28.05.2009 - NZA 2009, 966; ErfK/Kiel, 11. Aufl., 2011, § 4 KSchG Rdnr. 32).
  • ArbG Arnsberg, 13.05.2013 - 1 Ca 53/13

    Betriebsübergang, Information, Widerspruch, Verwirkung, Kündigung,

    Die zwischenzeitliche Arbeitsleistung bei der Insolvenzschuldnerin bzw. beim Insolvenzverwalter erfolgte lediglich auf der Grundlage eines faktischen Arbeitsverhältnisses (LAG Nürnberg, Urteil vom 05.10.2011, 2 Sa 765/10, juris).

    Wegen der Rückwirkung des Widerspruchs gilt dies auch, wenn der behauptete Widerspruch erst nach Ausspruch der Kündigung erfolgt ist (LAG Nürnberg, Urteil vom 05.10.2011, 2 Sa 765/10, juris).

    Die zwischenzeitliche Arbeitsleistung bei der Insolvenzschuldnerin bzw. beim Insolvenzverwalter erfolgte lediglich auf der Grundlage eines faktischen Arbeitsverhältnisses (LAG Nürnberg, Urteil vom 05.10.2011, 2 Sa 765/10, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

    Ist der Arbeitnehmer in der Zwischenzeit für den Betriebserwerber tätig geworden, richten sich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nach den Grundsätzen des fehlerhaften bzw. faktischen Arbeitsverhältnisses (vgl. LAG Nürnberg vom 05.10.2011 - 2 Sa 765/10 -, juris Rz. 26 zitiert nach juris; LAG München vom 24.02.2011 - 4 Sa 1056/10 -, LAGE § 812 BGB 2002 Nr. 1 Rz. 34 zitiert nach juris; LAG Köln vom 11.06.2004 - 12 Sa 374/04 -, LAGE § 613a BGB 2002 Nr. 5 Rz. 25 zitiert nach juris; ArbG Bielefeld vom 04.04.2012 - 6 Ca 1896/11 -, juris Rz. 74 zitiert nach juris; Müko/BGB-Müller-Glöge, § 613a Rn. 122; HWK-Willemsen/Müller-Bonani, § 613a Rn. 355; ErfK-Preis, § 613a BGB Rn. 105 jeweils m. w. N.; Worzalla, NZA 2002, 353, 357 f.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 960/13

    Ansprüche gegen den Betriebserwerber nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den

    Ist der Arbeitnehmer in der Zwischenzeit für den Betriebserwerber tätig geworden, richten sich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nach den Grundsätzen des fehlerhaften bzw. faktischen Arbeitsverhältnisses (vgl. LAG Nürnberg vom 05.10.2011 - 2 Sa 765/10 -, juris Rz. 26 zitiert nach juris; LAG München vom 24.02.2011 - 4 Sa 1056/10 -, LAGE § 812 BGB 2002 Nr. 1 Rz. 34 zitiert nach juris; LAG Köln vom 11.06.2004 - 12 Sa 374/04 -, LAGE § 613a BGB 2002 Nr. 5 Rz. 25 zitiert nach juris; ArbG Bielefeld vom 04.04.2012 - 6 Ca 1896/11 -, juris Rz. 74 zitiert nach juris; Müko/BGB-Müller-Glöge, § 613a Rn. 122; HWK-Willemsen/Müller-Bonani, § 613a Rn. 355; ErfK-Preis, § 613a BGB Rn. 105 jeweils m. w. N.; Worzalla, NZA 2002, 353, 357 f.).
  • LAG Nürnberg, 02.11.2021 - 7 Sa 145/21

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers bei Widerspruch nach Betriebsübergang

    Ist der Arbeitnehmer in der Zwischenzeit für den Betriebserwerber tätig geworden, richten sich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nach den Grundsätzen des fehlerhaften bzw. faktischen Arbeitsverhältnisses, LAG Nürnberg, Urteil vom 05.10.2011 - 2 Sa 765/10 -, Rn. 26 zitiert nach juris.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2017 - 3 Sa 249/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Besteht zum Kündigungszeitpunkt - gleich aus welchem Rechtsgrund - kein Arbeitsverhältnis mehr, ist die Klage daher als unbegründet abzuweisen, ohne dass es auf die Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung noch ankäme (LAG Nürnberg, Urteil vom 05.10.20111, 2 Sa 765/10, juris, m.w.N).
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